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Rechtliches … oder darf der das?

Rechtliches … oder darf der das?

Ich hatte ja hier schon erwähnt, dass inArnstadt.de nicht mein erstes Verzeichnis ist und aus Erfahrung weiß ich, dass der eine oder andere “not amused” sein wird, dass ich einfach so seine Lokalität in dieses Verzeichnis eingetragen habe. 

Ich hatte früher einige themenspezifische Webseiten- und Blog-Verzeichnisse und obwohl es natürlich rechtlich in keinste Weise zu beanstanden ist und obwohl eine solche Veröffentlichung immer auch das Ziel hat mehr Aufmerksamkeit auf den Eintrag zu lenken, habe ich teilweise bitterböse Mails bekommen, was ich mir einbilden würde Seite XYZ in mein Verzeichnis aufzunehmen. In der Tat endete sowas auch mal im Rechtsstreit und genau deshalb weiß ich ziemlich genau was ich darf und was ich nicht darf. Wenn man mehrere Webseiten, oder heute APPs über viele Jahre betreut oder betreibt, muss man zwangsläufig juristisch sehr gut informiert sein und ich muss ihnen sagen: 

Ja, ich darf das, was ich hier tue!

Im Prinzip müssen Unternehmen das Sammeln und die Veröffentlichung ihrer beruflichen Daten im Internet dulden. Das Recht auf freien Meinungsaustausch wiegt mehr als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Gewerbetreibenden, daher gibt es in der Regel keinen Anspruch, dies zu verbieten, so der Bundesgerichtshof BGH, Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/08.

Selbstverständlich darf es sich insgesamt nicht um sensible Daten handeln wie z.B. Privatadresse oder Hobbys der Angestellten. Personenbezogenen Daten wie der Name und die berufliche Tätigkeit einer Person können aus einer allgemein zugänglichen Quellen, wie Homepages, Gelbe Seiten oder ein anderes Branchenverzeichnis etc. entnommen und veröffentlicht werden. In diesen Fällen können solche Informationen grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Betroffenen im gleichen oder in einem anderen Medium wiedergegeben werden, siehe § 28 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz; also auch auf eigenen Webseiten oder in Apps. Sollte es sich bei den Unternehmen um eine juristische Person handelt z.B. eine GmbH ist das BDSG übrigens schon deshalb nicht anwendbar, da es sich nicht um personenbezogene Daten handelt.

Nicht ungefragt veröffentlichen darf man selbstverständlich urheberrechtlich geschütztes Material, worunter Bilder und längere Texte fallen. Alle Informationen, die öffentlich sind, keine Schöpfungshöhe haben und nicht sensibel sind dürfen verbreitet werden. 

Zusätzlich darf ich mit Quellenangabe vom Zitatrecht Gebrauch machen. Was ich vor allem verwenden darf sind Ihre Meta-Tags, wie zB. die description für ihre Webseite. Sie legen Meta-Tags nur dafür fest, dass andere Seiten (google zB.) Informationen darüber haben, was unter einem bestimmten Link zu finden ist. 

Insgesamt ist damit das Recht inzwischen weitgehend an die Wirklichkeit im Rahmen der real existierenden Aufmerksamkeitsökonomie angepasst worden. Vor vielen Jahren hätte ich das nicht für möglich gehalten. Ausnahmen wie das Leistungsschutzrecht bestätigen die Regel.

Abweichend von den gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen achte und respektiere ich selbstverständlich, wenn jemand mit seiner Lokalität hier nicht erscheinen möchte. Im Prinzip ist es ganz einfach: Klicken Sie in Ihrem Eintrag auf: Ihr Eintrag? Hier einfach übernehmen!” und wenn ich Ihrem Konto dann Ihren Eintrag hinzugefügt habe, können sie ihn selbstverständlich mit einem Klick löschen. 

Und… bleiben Sie nett, ;)!

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Tom Scharlock

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Als Entwickler dieses Portals wünsche ich Ihnen viel Spaß beim entdecken von interessanten Orten, Lokalitäten und Neueigkeiten in Arnstadt und im Arnstadt Blog. Sie sind Eigentümer? Gerne können Sie Ihren Eintrag übernehmen und ihn so aktuell halten. Wenn Sie als Gast in Arnstadt Urlaub machen, heiße ich Sie willkommen in unserer schönen Stadt.

auch sehr fein

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